Geehrtester Herr Doctor!
Die Zeit ist nun da, wo ich mich mit Ihnen über die Deutung der verschiedenen Contracte oder Reverse, welche ich mit der Firma B. Schott’s Söhne zum Zwecke der Erlangung diverser Vorschüsse, (zusammen, wenn ich nicht irre,) auf 16000 fl. sich belaufend, abschloß und unterzeichnete, zu verständigen habe. Herr Mazière wird bezeugen, daß ich sogleich nach Herrn Schott’s Tode mein Bedenken über die Ausführung jenes Passus, wonach eine Instrumentalcomposition vom Charakter einer Ouvertüre mir mit fl. 1000 honorirt werden sollte, zu erkennen gab. Schott hatte damals in dem mir zur Unterzeichnung übersandten Revers das von mir verlangte Wort »Minimum« bei 1000 fl. ausgelassen. Man versicherte mich nun zu meiner Beruhigung, das Haus Schott werde niemals einen unwürdigen, mir nachtheiligen Gebrauch von jener Punctation machen. Der Fall ist nun da, wo mir für den europäischen Verlag meines ‚amerikanischen Festmarsches‘, wie Sie dies aus der Beilage ersehen, 9000 Reichsmark geboten werden. Nach Herrn Friedländer meldete sich mir aber in Berlin auch noch Bote & Bock mit dem Antrage über jenes Anerbieten noch hinauszugehen, so daß ich diese Composition für 12000 Mark zu verwerthen im Stande sein würde. Ich ersuche Sie nun in aller Kürze sich dahin entscheiden zu wollen, ob Sie den Verlag dieses Marsches gegen Streichung von 9000 RM. von meiner Schuld mit Abrechnung von 5% für die Zeit der jetzigen Dauer des Darlehns übernehmen wollen oder auf diesen Verlag verzichten gegen die Bedingung, daß ich das definitiv erlangte Honorar (von möglicherweise 12000 M.) an Sie baar auszahlen lasse und zwar als Abzahlung meiner Schuld an Sie. –
Durch den Prozeß Fürstner’s gegen Fr. Kistner erfahre ich übrigens, daß durch die neue Gesetzgebung das Eigenthum der Melodie wie in Frankreich dem Verleger eines größeren Werkes gesichert ist, somit der bisherige auch (leider auch gegen mich vor 2 Jahren gebrauchte) Vorwand, daß eine noch so berühmte Oper dem Verleger nicht viel werth sei, weil jeder Andere das Recht habe, unter dem Titel Phantasien, Transscriptionen, Potpourris u.s.w. das Beste der Melodie auszubeuten, jetzt für die Schmälerung des Autorenhonorares ungiltig geworden ist, woraus ich entnehme, daß auch meine im Schott‘ schen Verlage erschienenen Opern nachträglich noch einen bedeutend erhöhten Werth erhalten haben, – was ich bei Ihrer Entschließung als von mir zu beachten freundlich Ihnen zur Erwägung geben möchte.
Mit den besten Grüßen
Ihr
hochachtungsvoll ergebener
Richard Wagner.
Bayreuth 26. März 1876.
